Kennst du schon den Erhaltungsaufwand bei Immobilien?
Wusstest du: Neben dem Erwerb kannst du als Grundstückseigentümer auch die Kosten für die Wartung deiner vermieteten Immobilie geltend machen. Das geht entweder sofort oder über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren. Was genau ist der Erhaltungsaufwand? Zum Erhaltungsaufwand zählen sämtliche Maßnahmen, die ausschließlich die bereits bestehende Bausubstanz