Das BGH Urteil Bankgebühren schlägt hohe Wellen in der Finanzwelt. Welche Folgen das hat und wie du unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückfordern kannst, erfährst du in diesem Artikel.

Ende April entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Banken Gebührenerhöhungen nicht mehr ohne das Einverständnis ihrer Kunden durchsetzen können. Da dies bei den meisten deutschen Kreditinstituten die gängige Vorgehensweise darstellt, solltest du unbedingt überprüfen, ob du ebenfalls betroffen bist und gegebenenfalls die unrechtmäßigen Gebühren zurückfordern. Auch 80 Prozent der Befragten einer Umfrage von Verivox gaben an, dass sie Bankgebühren zurückfordern wollen, falls sie zu einer Erstattung berechtigt sind. Wir geben dir hier alle Informationen, die du dazu benötigst.

BGH Urteil Bankgebühren: Keine versteckte Gebührenerhöhung mehr

Bisher war es oft bewährte Praxis, Gebührenerhöhungen als „Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zu kaschieren. Als Bankkunde hast du die Mitteilung über die Änderung meist per Post oder per E-Mail erhalten. Wenn du dieser Ankündigung nicht innerhalb der gesetzten Frist widersprochen hast, musstest du dich bisher mit einer Gebührenerhöhung abfinden. Laut dem BGH Urteil zu Bankgebühren ist dieses Verfahren allerdings nicht rechtmäßig, da es die Bankkunden einseitig benachteiligt. Die gute Nachricht für dich ist, dass du deine zu viel gezahlten Bankgebühren zurückfordern kannst – und zwar rückwirkend bis zu 3 Jahre! Allerdings musst du dafür selbst aktiv werden und Kontakt zu deiner Bank aufnehmen. Eine einfache Anleitung für die Rückforderung deiner Bankgebühren findest du im nächsten Kapitel.

Die Stiftung Warentest geht davon aus, dass ein Großteil der Gebührenerhöhungen laut dem BGH Urteil nicht rechtmäßig waren, da sie aufgrund einer sogenannten „stillschweigenden Zustimmung“ durchgesetzt wurde. So nennt der BGH das Vorgehen, eine Preiserhöhung durchzuführen, nur weil Kunden dieser nicht explizit widersprechen.

Bankgebühren zurückfordern in 3 Schritten

Möchtest du deine zu viel gezahlten Bankgebühren zurückfordern, musst du in den meisten Fällen selbst auf deine Bank zugehen. Wir erklären dir, wie du dabei vorgehen musst:

Schritt 1: Überprüfe deinen Erstattungsanspruch

Sieh in den AGB deiner Bank nach, ob sie die vom BGH als unrechtmäßig eingestuften Klauseln enthalten. Du erkennst sie daran, dass sie deiner Bank das Recht zusprechen, Änderungen an den AGB zwei Monate im Voraus in Textform mitzuteilen. Wenn du im Anschluss nicht widersprichst, wertet deine Bank dies als Zustimmung. Alternativ hättest du auch das Recht auf eine Sonderkündigung.

Hast du eine Klausel mit diesen Inhalten gefunden? Dann überprüfe, ob du seit dem Zeitpunkt deiner Kontoeröffnung oder dem Wechsel zu einem anderen Kontomodell eine Mitteilung deiner Bank bekommen hast, in der eine Gebührenerhöhung unter Berufung auf diese Klausel angekündigt wurde. Sieh am besten einmal in deinen Papierunterlagen nach oder kontrolliere deinen E-Mail-Verlauf auf Nachrichten von deiner Bank. Du kannst alle unrechtmäßig erhobenen Gebühren seit 2018 zurückfordern. Weiter zurück liegende Ansprüche sind inzwischen verjährt.

Wenn du in deinen Unterlagen nichts findest, kannst du eine „Entgeltaufstellung“ von deiner Bank beantragen. Dort findest du ebenfalls alle Angaben, die du für den Erstattungsantrag brauchst. Alternativ wirst du auch im Postfach oder dem Archiv deines Online-Banking-Zugangs fündig.

Schritt 2: Berechne den Erstattungsbetrag

Berechne nun, welche Beiträge du nach einer unrechtmäßigen Preiserhöhung seit 2018 zu viel gezahlt hast. Dabei kannst du nicht nur Kontoführungsgebühren, sondern auch Entgelte für Ein- und Auszahlungen oder SMS-TAN-Verfahren geltend machen.

Dir ist die Berechnung zu aufwendig? Es ist auch möglich, eine Erstattung zu beantragen, wenn du die genaue Summe nicht kennst. Wir empfehlen allerdings, dir die Mühe zu machen, da du nur so genau weißt wie viel Geld dir zusteht.

Schritt 3: Kontaktiere deine Bank und beantrage die Erstattung

Im letzten Schritt verfasst du ein Schreiben an deine Bank, in welchem du unter Bezugnahme auf das BGH-Urteil deine unrechtmäßig bezahlten Bankgebühren zurückforderst. Setze eine Frist, in der deine Bank den Erstattungsbetrag auf das von dir angegebene Konto überweisen soll.

Wenn du Hilfe beim Erstellen des Schreibens brauchst, findest du auf der Seite der Verbraucherzentrale ein Musterschreiben, welches du verwenden kannst.

Auch wenn es erstmal nach viel Arbeit klingt – die Mühe zahlt sich aus. Wenn du davon ausgehst, dass du tatsächlich seit drei Jahren unrechtmäßige Gebühren bezahlst, kann schnell eine hohe Summe zusammenkommen.

Nimm schlechte Konditionen nicht hin und wechsle deine Bank jetzt noch einfacher

Wenn du nicht mehr zufrieden mit deiner Bank bist, solltest du dein Konto kündigen und dir einen Anbieter suchen, der besser zu dir passt. Mittlerweile bietet fast jede Bank einen Kontowechselservice, sodass du den Umzug zu deiner neuen Bank nicht selbst durchführen musst. Dein neuer Anbieter wird auf deinen alten Anbieter zugehen und alles weitere klären. Dennoch empfiehlt unter anderem Verivox, das alte Konto nicht sofort zu kündigen, sondern noch einige Zeit parallel zum neuen Konto weiterlaufen zu lassen. Falls beim Wechsel doch etwas nicht funktioniert, kannst du so flexibel reagieren. Kündige dein altes Konto am besten erst dann, wenn dein neues komplett eingerichtet ist.

Du brauchst Unterstützung bei der Wahl deiner neuen Bank? Mit Verivox kannst du in wenigen Klicks eine Vielzahl an Anbietern miteinander vergleichen und so das für dich beste Angebot finden. Im Anschluss kannst du deinen Wechsel in wenigen Klicks online abschließen.

Konto kündigen: Mit aboalarm in unter 2 Minuten

Du möchtest lediglich dein altes Konto kündigen und nicht direkt einen neuen Vertrag abschließen? Mit dem aboalarm Kündigungsservice klappt das ganz unkompliziert und in wenigen Klicks:

  • Fülle die vorgefertigte und anwaltlich geprüfte Kündigungsvorlage von aboalarm aus.
  • Kontrolliere deine Angaben und verschicke die Kündigung direkt online an deine Bank.
  • aboalarm kümmert sich um den Rest und sendet dir im Anschluss eine Versandbestätigung deiner Kündigung per E-Mail zu.