Ab dem 9. Oktober 2025 wird innerhalb der Europäischen Union eine wichtige Neuerung im Zahlungsverkehr wirksam. Im Rahmen der europäischen Payment Services Regulation (PSR) tritt eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme in Kraft: die Empfängerüberprüfung, auch bekannt als Verification of Payee (VoP). Diese Vorschrift soll den Zahlungsverkehr transparenter und sicherer machen und betrifft alle Überweisungen, die Kunden künftig tätigen. 

Mit Einführung dieser Regelung wird ab dem genannten Stichtag bei jeder Überweisung automatisch kontrolliert, ob der von der zahlenden Person eingegebene Empfängername tatsächlich mit dem Kontoinhaber der angegebenen IBAN übereinstimmt. Ist das nicht der Fall, erhalten Zahlende einen Hinweis auf die Abweichung, bevor sie die Überweisung endgültig freigeben können. Auf diese Weise sollen nicht nur versehentliche Falscheingaben und damit verbundene Fehlüberweisungen reduziert werden, sondern auch gezielte Betrugsversuche, etwa durch gefälschte Rechnungen oder manipulierte Zahlungsaufforderungen, frühzeitig erkannt und wirksam verhindert werden. 

Wie funktioniert die Empfängerprüfung in Outbank?  

In Outbank erfolgt die Überprüfung direkt im Überweisungsprozess. Am Ende einer Überprüfung können die folgenden Ergebnisse stehen:  

Übereinstimmung (‘Match’) 

Am Ende der Überweisung wird eine Bestätigung angezeigt, dass der Name des Empfängers und die eingegebene IBAN übereinstimmen.  

Wenn Abweichungen vorliegen, wird jeweils ein entsprechender Hinweis angezeigt:  

Nahezu Übereinstimmung (‘Close Match’)

Die eingegebene IBAN und der Empfängername stimmen fast überein. Es wird der richtige Name des Empfängers bei der Empfängerbank angezeigt.  

Beispiel: Statt Henriette Mustermann wurde Henriette Musterfrau eingegeben.  

Keine Übereinstimmung (‘No Match’)  

Die eingegebene IBAN und der Empfängername stimmen nicht überein.  

Nach dieser Meldung könnt ihr selbst entscheiden, ob ihr die Überweisung trotzdem ausführen (möglicherweise unter Haftungsausschluss der Bank) oder den Vorgang abbrechen und die Angaben korrigieren möchtet.  

Beispiel: Statt Henriette Mustermann wurde John Doe eingegeben.  

Keine Prüfung möglich 

Sollte aus welchen Gründen auch immer keine Prüfung möglich sein, wird euch eine entsprechende Hinweismeldung angezeigt.   

Welche Transaktionen werden geprüft?  

Bei SEPA-Einzelüberweisungen, Echtzeitüberweisungen, Daueraufträgen und Terminüberweisungen wird generell immer eine Empfängerüberprüfung für euch durchgeführt. Das gilt übrigens auch für Sammelaufträge, die nur eine Transaktion enthalten.  

Opt-Out für Firmenkunden 

Die Empfängerüberprüfung ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen und kann deswegen eigentlich nicht manuell deaktiviert werden.   

Eine Ausnahme bilden hier Firmenkunden: Für sie sieht die PSR bei Sammelüberweisungen Sonderbedingungen und Ausnahmen vor. In bestimmten Fällen werden Banken ein Opt-Out anbieten können, sodass die Überprüfung der Empfängernamen deaktiviert werden kann.   

To-dos / Tipps für Zahlungsempfänger 

Damit Zahlungen auch in Zukunft reibungslos und ohne Verzögerungen ausgeführt werden können, ist es wichtig, dass die Personen, die euch Geld überweisen möchten, im Überweisungsauftrag immer genau den Namen verwenden, unter dem euer Konto bei der Bank offiziell geführt wird. Schon kleine Abweichungen, wie Tippfehler, Abkürzungen oder die Nutzung von Spitznamen, können dazu führen, dass der Abgleich mit den Kontodaten nicht eindeutig ist und eine Rückmeldung erfolgt. Wer sichergehen möchte, dass eine Überweisung ohne zusätzliche Prüfhinweise durchgeht, sollte deshalb den korrekten Kontonamen angeben. 

Für Geschäftskunden gilt dies in besonderem Maße. In der Regel ist der maßgebliche Name derjenige, unter dem das Unternehmen im Handelsregister oder in anderen offiziellen Verzeichnissen eingetragen ist. Gerade bei Firmen, die mehrere Schreibweisen oder Markenbezeichnungen verwenden, ist es entscheidend, dass der Überweisende den rechtlich gültigen Namen im Zahlungsauftrag einträgt. Wird stattdessen ein abweichender oder nicht eingetragener Name angegeben, kann dies dazu führen, dass die zahlende Person die Überweisung nicht sofort freigeben kann – was Verzögerungen im Zahlungsfluss nach sich zieht. 

Beachtet deswegen am besten die folgenden Punkte:  

  • Prüft zunächst, ob euer vollständiger Name beziehungsweise Firmenname bei eurer Bank korrekt und aktuell hinterlegt ist. Sollten sich Fehler oder Abweichungen ergeben, wendet euch frühzeitig an eure Bank, um die Stammdaten entsprechend anpassen zu lassen. 
  • Geht eure Rechnungs- und Briefvorlagen durch und stellt sicher, dass dort überall genau der Name angegeben ist, der auch bei eurer Bank als Empfängername hinterlegt ist. Das reduziert das Risiko von Rückfragen oder Verzögerungen bei Zahlungen. 
  • Wenn eure Kunden euch unter verschiedenen Namen erreichen können, kann es sinnvoll sein, bei eurer Bank einen zusätzlichen Handels- oder Aliasnamen („Commercial Name“) zu hinterlegen. Beachtet dabei, dass Banken je nach Medium Zeichenbegrenzungen setzen können – so sind beispielsweise bei papierhaften Überweisungsträgern oft nur 27 Zeichen möglich. Ob und in welchem Umfang diese Option verfügbar ist, hängt allerdings von der jeweiligen Bank ab. 
  • Macht eure Kunden außerdem aktiv darauf aufmerksam, welchen Namen sie im Überweisungsauftrag verwenden sollen, damit ihre Zahlungen ohne Probleme und Verzögerungen ausgeführt werden können. 

Habt ihr Fragen zum Thema Verification of Payee bei Outbank? 

Dann werft sehr gerne einen Blick in unsere FAQ. Für Verbesserungsvorschläge oder Fragen, auf die ihr dort keine Antwort findet, könnt ihr uns jederzeit direkt über die App (‘Hilfe’ > ‘Support anschreiben’) oder perE-Mail erreichen. 

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