Wenn du ein Freiberufler bist, dann hast du dir diese Frage sicher auch schon einmal gestellt: Musst du in der Rente auf dein Depot Krankenversicherungsbeiträge zahlen?

Die Frage lässt sich am besten anhand eines Beispiels beantworten. Nehmen wir an, dein Einkommen als Freiberufler ist höher als die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die momentan (2024) bei 69.300,00 € liegt – du bist also versicherungsfrei. Dennoch entscheidest du dich, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben und bist so gesetzlich freiwillig versichert. Die Jahre vergehen und du trittst in den wohlverdienten Ruhestand ein.

Erfüllst du bestimmte Voraussetzungen, bist du in der Ruhestandsphase Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Hier hast du den entschiedenen Vorteil, dass du nur auf die Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung deine Krankenversicherungsbeiträge zahlen musst.

Bist du nicht Mitglied in der KVdR, bleibst du freiwillig versichert und musst auf alle deine Einnahmen Krankenversicherungsbeiträge entrichten: Das beinhaltet unter anderem Mieteinnahmen, private Rentenversicherungen, Basisrenten, Zinsen und Dividenden; auf alles wird der volle Krankenversicherungsbeitrag erhoben. Sind diese Einnahmen hoch genug, muss der Höchstbeitrag von momentan 1.050,00 € gezahlt werden.

Wie du im Rentenalter der KVdR beitrittst

Zum Glück kannst du mit der richtigen Planung frühzeitig die Weichen stellen, um im Rentenalter der KVdR beitreten zu können. Dazu müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Du warst in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert.
  2. Du brauchst einen Leistungsanspruch aus der deutschen Rentenversicherung, das heißt entweder eine Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente.

Die erste Bedingung dürfte für die meisten nicht allzu schwer zu bewerkstelligen sein. Die zweite hingegen stellt oft eine Hürde dar. Natürlich ist diese nicht unüberwindbar. Hier sind drei einfache Lösungen, wie du das dennoch schaffen kannst:

  1. Du zahlst fünf Jahre den Mindestbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Eltern haben hier einen besonderen Bonus, denn ein Elternteil kann sich die Kindererziehungszeiten anrechnen lassen – pro Kind sind das jeweils drei Jahre. Bei zwei Kindern sind die Voraussetzungen damit im Prinzip bereits erfüllt. Wichtig ist hier nur, auf jeden Fall mit der Rentenversicherung zu reden, denn die Anrechnung erfolgt nicht automatisch.
  2. Du nimmst für fünf Jahre einen Minijob an. Dieser ist grundsätzlich Rentenversicherungspflichtig.
  3. Du versicherst dich privat – mit allen Vor- und Nachteilen.

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