Man hört es immer wieder: Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum sind berühmt für ihre extremen Kursschwankungen. So zahlten Anfang 2024 spekulationsfreudige Investoren rund 42.200 US-Dollar für einen Bitcoin; bis Mitte März stieg der Kurs dann auf über 73.000 US-Dollar an.
Zu diesem rasanten Anstieg trug unter anderem die Zulassung mehrerer Bitcoin-ETFs Mitte Januar in den USA bei. Zwischenzeitlich fiel der Bitcoin-Kurs dann deutlich, bis er sich jetzt zur US-Wahl wieder auf satte 80.000 US-Dollar – seine bisherige Bestnotierung – erhöhte. In Kryptos zu investieren hat sich für den ein oder anderen also durchaus bewährt und hört sich vielleicht auch für euch lukrativ an.
Doch auch wenn Kryptowährungen in Deutschland keine offiziellen Zahlungsmittel sind, kann das Finanzamt an euren Gewinnen aus dem Krypto-Handel interessiert sein und Steuern darauf erheben. In einem vom 10. Mai 2022 hat das Bundesfinanzministerium klare steuerliche Regelungen für private Krypto-Käufe veröffentlicht. Dort heißt es, dass Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum als „andere Wirtschaftsgüter“ eingestuft werden.
Kryptowährungen und Steuern – aktueller Stand
Ähnlich wie Aktien und Fonds unterliegen Kryptos der Abgeltungssteuer. Sie werden an regulierten Börsen gehandelt und sind strukturierte Wertpapiere, die entweder die Kursentwicklung der zugrunde liegenden Krypto-Werte nachbilden oder direkt in diese investieren.
Wollt ihr eure Krypto-Zertifikate und -ETPs mit Gewinn verkaufen, fallen grundsätzlich schon mal 25 % Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Diese Steuern greifen jedoch erst, wenn der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person bzw. 2.000 Euro pro Ehepaar für das Jahr ausgeschöpft ist. Wer Gewinne unterhalb des Sparerpauschbetrags erzielt, erhält diese steuerfrei, sofern ein Freistellungsauftrag bei der inländischen Depotbank hinterlegt wurde.
Die Haltedauer der Krypto-Wertpapiere spielt dabei keine Rolle; eine Spekulationsfrist gilt nicht. Entstehen Verluste bei Krypto-Zertifikaten, verrechnen inländische Depotanbieter diese automatisch mit Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften.
Hinweis: Nach Jahresende stellen deutsche Depotbanken für alle Geschäfte mit Krypto- und anderen Wertpapieren eine formelle Steuerbescheinigung aus.
Krypto-Token und die einjährige Spekulationspflicht
Habt ihr „echte“ Krypto-Token – sei es in einer eigenen Wallet oder über einen Handelsplatz aufbewahrt – gelten besondere steuerliche Regelungen. Hier sind ausschließlich Gewinne oder Verluste relevant, die ihr innerhalb einer einjährigen Spekulationsfrist erzielt habt. Diese Regelung ist mit der Besteuerung von Gold, Kunst oder Antiquitäten vergleichbar.
Haltet ihr eure Krypto-Token länger als ein Jahr, bleiben spätere Gewinne steuerfrei. Macht ihr hingegen Verluste, müsst ihr diese privat tragen. Werden innerhalb des Jahres Gewinne erzielt, sind diese steuerpflichtig – jedoch nur, wenn euer Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften des Kalenderjahres die Freigrenze (in 2024: 1.000 Euro) übersteigt. Sobald ihr diese Freigrenze überschreitet, ist übrigens der gesamte Gewinn ab dem ersten Euro steuerpflichtig.
Auch die Verantwortung für die korrekte Besteuerung dieser Krypto-Token liegt bei euch. Aber keine Sorge: Neben diversen Steuertools bieten einige inländische Broker Transaktionslisten an, die in die Steuererklärung übernommen werden können.
Einzelbetrachtung oder Fifo-Verfahren zur Gewinnermittlung
Zur Gewinnermittlung habt ihr – je nachdem, in was ihr investiert habt und wie ihr investiert – mehrere Optionen zur Auswahl:
Einzelbetrachtung:
Möchtet ihr eure Gewinne oder Verluste ermitteln, bietet sich eine Einzelbetrachtung an. Da alle Transaktionen in der Blockchain dokumentiert sind, lässt sich präzise nachvollziehen, wann ein bestimmter Token gekauft und wieder verkauft wurde.
Fifo (First In, First Out)-Verfahren:
Investiert ihr häufig in dieselbe Kryptowährung, lohnt sich ein Blick auf das Fifo-Verfahren. Hierbei werden die zuerst angeschafften Token als die zuerst verkauften behandelt.
Vorschriften für private Veräußerungsgewinne:
Bei Exchange Traded Products (ETP) gelten bei der Versteuerung der Gewinne nicht die Abgeltungssteuer-Regeln, sondern die Vorschriften für private Veräußerungsgewinne. Ihr solltet hier deswegen unbedingt die einjährige Spekulationsfrist berücksichtigen.
Vergütungen für Mining und Forging
Seid ihr ins Mining und Forging der Krypto-Welt involviert, werdet ihr normalerweise mit Kryptowährungen oder Transaktionsgebühren entlohnt. Solange diese Aktivitäten gelegentlich und nicht gewerblich betrieben werden, wertet das Finanzamt dies als Einnahmen, die ihr zum persönlichen Steuersatz versteuern müsst. Dazu zählen Belohnungen aus Krypto-Mining (wie bei Bitcoin), Forging (bei Ethereum), Lending (Nutzungsüberlassung) oder dem Betrieb eines Blockchain-Netzwerkknotens (Node).
Solange diese Erlöse gemeinsam mit anderen eventuellen Einkünften aus euren Leistungen die jährliche Freigrenze von 256 Euro nicht übersteigen, müsst ihr hier übrigens keine Steuern zahlen.
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