Vor ein paar Jahren noch der Hit, wenn es um die Altersvorsorge ging, ist die Riesterrente heute für viele eher ein Synonym für gescheiterte Förderpolitik in Deutschland: Nach neusten Erhebungen wurde nämlich jeder vierte Riestervertrag mittlerweile wieder gekündigt. Doch was, wenn du nun unschlüssig bist und nun nicht genau weißt, wie es mit deinem Riestervertrag weitergehen soll?
Das Gute ist, du hast mehrere Möglichkeiten, wie du verfahren kannst und eine, die du eher nicht verfolgen solltest.
Kündigen
Du kannst die Riesterrente tatsächlich in der Regel bis zum Ende des jeweils nächsten Monats kündigen – wie jeden Vertrag. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, denn du musst alle Steuern und erhaltenen Zulagen zurückzahlen. Das ist oft, wenn man den Vertrag länger laufen ließ, nicht unerheblich. Hast du zum Beispiel 2.000 Euro im Jahr eingezahlt und einen Grenzsteuersatz von 40%, erhältst du durch die Riesterrente einen Steuervorteil von 800€ pro Jahr, abzüglich der Zulage von 175€. Hat man diesen dann 10 Jahre mitgenommen, ist das ein Batzen Geld, der zurückgezahlt werden muss.
Beitragsfreistellung
Die Beitragsfreistellung ist vor allem dann eine gute Option, wenn der Riestervertrag im Minus steht, man also zum Beispiel 20.000€ eingezahlt hat, nun aber nur 13.000€ auf dem Riester-Konto sind. Der Vorteil hier ist, dass alle Beiträge und Zulagen zum Ende des Vertrags vom Anbieter garantiert zurückgezahlt werden müssen. Außerdem ist das Geld bis dahin pfändungsgeschützt. Dazu muss der Riestervertrag allerdings auch bis zum Ende seiner Laufzeit gehalten werden – wurde er also bis zum 67sten Lebensjahr abgeschlossen, muss der Vertrag auch bis dahin laufen.
Das Guthaben als Wohnriester nutzen
Mit dem Gedanken Wohnriester zu beantragen, solltest du nur spielen, wenn dein Vertrag im Plus ist – das kannst du ganz einfach beim Anbieter in Erfahrung bringen, indem du dort anrufst. Zusätzlich dazu musst du in der eigenen Immobilie wohnen, Eigentümer oder Miteigentümer dieser Immobilie sein und die Immobilie muss sich in der EU befinden.
Nutzen kannst du den Betrag dann für eine der folgenden Optionen:
- Zum Bauen oder Kaufen einer Immobilie
- Zum Tilgen eines Darlehens
- Zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen
- Zum energetischen Sanieren
- Zum barrierefreien Umbau der Immobilie
Ist das der Fall, kannst du einen Antrag bei der ZFA stellen.
Hier solltest du frühzeitig mit der Planung beginnen, denn aufgrund des bürokratischen Aufwands und der Nachweise, die erbracht werden müssen, kann das ganze Prozedere Monate brauchen.
Wie alles im Leben gibt es auch hier einen Nachteil: Bei einem „normalen“ Riestervertrag können die eingezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden, die Leistungen, die man später erhält, müssen dann aber versteuert werden. Das wirkt sich natürlich auch auf das Wohnriester aus: Hier wird ein fiktives Wohnförderkonto angelegt auf dem der ausgezahlte Wohnriester-Betrag sich befinden, zum Beispiel 15.000 Euro. Nun wird dieser Betrag jährlich bis zum Beginn der Rente um 2% erhöht. Gehst du dann in Rente hast du zwei Möglichkeiten:
- Der nun zu versteuernde Betrag (also dein Jahreseinkommen + die 15.000€ samt den 2% die jedes Jahr dazukamen), kann in einem abgezahlt werden, was den Vorteil hat, dass du einen Nachlass von 30% erhältst.
- Du zahlst den Betrag jährlich bis zum 85ten Lebensjahr ab.
2025 steigt der Höchstrechnungszins
Auch wenn es keine Auswirkung auf bestehende Verträge und somit für dich hat, wenn du bereits einen Riestervertrag hast: Zum 1.1.2025 steigt der sogenannte Höchstrechnungszins von derzeit 0,25% auf 1,00%. Das allein dürfte in den meisten Fällen kein Kaufgrund sein, es werden allerdings einige weitere, durchaus sinnvolle Ergänzungen diskutiert. Sollten diese kommen, lohnt es sich wahrscheinlich die vermeintlich totgesagte Riester-Förderung noch einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.
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